Die KSK ist eine Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten, die diesen eine besonders günstige Form der sozialen Absicherung gewährt.
Die Künstlersozialkasse wurde 1983 gegründet mit dem Ziel, Künstler und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu ermöglichen. Angesichts schwankender Honorare und unsicherer Auftragslagen waren Freiberufler im künstlerisch-publizistischen Bereich häufig schlecht abgesichert.
Über die Funktionsweise der Künstlersozialkasse informiert z. B. dieses Video des Deutschen Journalisten Verbandes DJV.
Die Vorteile einer Mitgliedschaft in der KSK liegen auf der Hand: Die KSK übernimmt, ähnlich wie ein Arbeitgeber, den Arbeitgeberanteil der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Über die KSK haben freischaffende Künstler und Publizisten also Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Als Mitglied in der KSK zahlen freischaffende Künstler und Publizisten nur 50% der Beiträge. Die andere Hälfte übernimmt die KSK, die sie wiederum aus Abgaben der Auftraggeber und aus Steuern finanziert.
Wichtig: Als freischaffender Künstler oder Publizist sollten Sie bei Annahme eines Auftrages auf Ihre Mitgliedschaft in der KSK hinweisen, damit Ihr Auftraggeber ggf. seinen Beitrag an die KSK leisten kann.